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Eine junge Frau überquert bei Regen eine Straße. Sie hält einen Schirm und blickt auf ihr Hände. Im Hintergrund blenden die Lichter von Autos und Motorrädern.

Unfallversicherung

Wofür ist die Unfallversicherung zuständig?

 

Sie haben einen Unfall. Neben einem Schreck und Schmerzen kann das auch dauerhafte schwere Folgen für Sie bedeuten.

 

Zum Glück haben Sie ja eine Unfallversicherung.

 

Aber für was genau ist die eigentlich zuständig?

 

Bergung und Transport


Die Unfallversicherung versichert die Kosten, die durch die Bergung am Unfallsort und den Transport ins Krankenhaus entstehen. Diese Kosten sind Teil der Unfallkosten, die bis zum vereinbarten Betrag von der Unfallversicherung gedeckt werden.

 

Die Behandlungskosten im Krankenhaus fallen in den Aufgabenbereich der Krankenversicherung. Oft ist eine ambulante Nachversorgung notwendig, deren Kosten nicht nur von der Krankenversicherung, sondern auch von der Unfallversicherung übernommen werden.

 

 

Geldleistungen


Anders als beim Kostenersatz hängen diese Geldbeträge für die VersicherungsnehmerInnen nicht mit direkten Kosten zusammen. Geldleistungen der Unfallversicherung sind beispielsweise Taggeld, Spitalgeld, Schmerzensgeld oder Genesungsgeld.

 

 

Ambulante Nachbehandlung


Die Kosten dieser Behandlungen sind in der Unfallversicherung mitversichert. Beispielsweise die Nachbehandlung bei einem Privatarzt, der dafür eine Rechnung ausstellt.

 

Hierbei wird der Antrag auf Kostenersatz nacheinander bei Ihren verschiedenen Versicherungen eingereicht: zunächst bei der gesetzlichen Sozialversicherung, anschließend bei Ihrer privaten Unfallversicherung und letztlich bei Ihrer privaten Krankenversicherung.

 

 

Dauerhafte Invalidität (DI)


Die Absicherung im Falle einer Unfallinvalidität, also einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Leistungsunfähigkeit, ist der wohl wichtigste Baustein der Unfallversicherung. Sie können dabei wählen, ob Sie sich über eine Unfallrente oder eine Einmalzahlung absichern möchten.

 

In gewissen Fällen zahlen viele Unfallversicherungen nicht, etwa wenn eine Vorerkrankung mitwirkt oder Sie Alkohol im Blut hatten. Diese gemeinen Ausschlussgründe können größtenteils mitversichert werden, wenn Sie einen guten Versicherungsschutz wählen.

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