Wozu brauche ich eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Sie schützt in solchen Situationen, in denen Sie selbst Schaden verursacht haben, vor den zivilrechtlichen Ansprüchen der geschädigten Person.
1. Kostenabdeckung bei berechtigter Forderung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt die Kosten ab, die durch den verursachten Schaden bei anderen Personen anfallen. Sie sind laut § 1295 des ABGB dazu verpflichtet, den Schaden gänzlich zu begleichen, den Sie verursacht haben.
Während sich die Kosten bei einem Sachschaden in Grenzen halten, kann es bei einem Personenschaden richtig teuer werden. Beispielsweise wurden einer halbseitig querschnittsgelähmten Frau 2019 von einem österreichischen Gericht 6,5 Mio. € zugesprochen.
Desto mehr Personen Sie schwer verletzt haben, desto teurer kann es werden. Wenn der Schaden höher ist als die versicherte Summe, sind Sie als schuldtragender Lenker verpflichtet, den Differenzbetrag zu bezahlen.
2. Abwehr bei unberechtigter Forderung
Es kommt zu einem Unfall und Ihr Unfallgegner behauptet, Sie sind schuld. Sie sind sich aber sicher, dass Sie den Unfall nicht verursacht haben. In einem solchen Fall wehrt die Kfz-Haftpflichtversicherung unberechtigte Forderungen ab.
Zunächst prüfen SchadensreferentInnen den Fall. Wenn dieser zu dem Schluss kommt, dass Sie unschuldig sind, wehrt die Versicherung die Forderungen der geschädigten Person ab. Falls notwendig wird auch eine Rechtsanwältin hinzugezogen, um Ihre Unschuld vor Gericht zu beweisen.
Falls der Schadensreferent feststellt, dass Sie schuld am Unfall sind, zahlt Ihre Versicherung den Schadensersatz. Dies kann auch der Fall sein, wenn die Kosten für das Abwehrverfahren höher sind als der zu bezahlende Schadenersatz.
Hier steht also nicht immer nur die Gerechtigkeit im Vordergrund, sondern auch die Kosteneffizienz. Wer Recht bekommen möchte, benötigt in diesem Fall eine eigene Rechtsschutzversicherung.
In jeden Fall ist es wichtig, dass Sie dem Unfallgegner kein Angebot machen. Wenn Sie das tun, ist Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung leistungsfrei. Sämtliche Entscheidungen darüber ob und was bezahlt wird, trifft Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung.


