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Eine Mutter hält ihr lachendes Baby in die Höhe und küsst es auf die Wange. Das Gesicht des Babys ist der Kamera zugewandt.

Begleitkostentarif

Dabei sein, wenn es wirklich wichtig ist

 

Als Elternteil möchten Sie gerne bei Ihrem Kind im Krankenhaus bleiben, wenn es einen längeren stationären Aufenthalt hat. Aber wer übernimmt die Kosten dafür? Im stationären Sonderklassetarif für Kinder ist die Übernahme dieser Begleitkosten beinhaltet.

 

Kinder bis zum 18. Lebensjahr dürfen begleitet werden. Den Aufwand, wie etwa ein Mutter-Kind-Zimmer, übernimmt Ihre private Krankenversicherung. Wenn Sie keine Sonderklasse für Ihr Kind möchten, können Sie auch nur den Begleitkostentarif extra abschließen.

 

Besser ist es, gleich eine volle Sonderklasse für Ihr Kind abzuschließen. Dabei sind nicht nur Begleitkosten mitversichert, sondern Sie sichern Ihrem Kind auch ein Leben lang die volle Sonderklasseleistung – und das zum besten Preis.

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