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Ein Mann mit Brille und Bart greift sich ans Kinn und verzieht nachdenklich das Gesicht. Es ist ein Schwarz-weiß-Bild. Der Blick des Mannes ist prüfend und auch etwas besorgt.

Gesetzliche & private Krankenversicherung

Was ist der Unterschied?

 

Die gesetzliche und die private Krankenversicherung überschneiden sich in gewissen Bereichen. Trotzdem gibt es deutliche Unterschiede von den Annahmebedingungen über Gesundheitsfragen bis hin zu den Faktoren der Prämienberechnung.

 

Die wichtigsten Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sind hier zusammengefasst:

 

 gesetzliche Krankenversicherungprivate Krankenversicherung
Pflichtversicherung ja nein
Bestimmungen gesetzlich festgelegt vertraglich geregelt
Prämienhöhe gesetzlich festgelegt, einkommensabhängig vom Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss abhängig
Gesundheitsprüfung nein Risikoprüfung bei Vertragsbeginn
Versicherungsschutz für VersicherungsnehmerInnen und Familienangehörige ohne eigenen Versicherungsschutz für die vertraglich bestimmte versicherte Person

 

Pflichtversicherung

 

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Neben der gesetzlichen Unfall- und Pensionsversicherung ist sie Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Als Erwerbstätige haben Sie im Regelfall automatisch eine gesetzliche Krankenversicherung. Eine private Krankenversicherung können Sie zusätzlich freiwillig abschließen.

 

Die freien Berufe (ÄrztInnen, ApothekerInnen, NotarInnen, ZiviltechnikerInnen, SteuerberaterInnen, WirtschaftstreuhänderInnen, RechtsanwältInnen & PatentanwältInnen etc.) haben die Möglichkeit sich den Versicherungsträger selbst auszusuchen und können deshalb zusätzlich auf private Krankenversicherungen zurückgreifen.

 

Das bedeutet, dass sie selbst entscheiden können, ob sie sich zum Beispiel bei der SVS (gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige) gesetzlich versichern oder sich alternativ privat versichern und sich damit von der gesetzlichen Krankenversicherung abmelden. Bei manchen Berufsgruppen kann man bei der alternativen privaten Krankenversicherung noch zusätzlichen einen Gruppenrabatt erhalten, bei anderen nicht.

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